CDU Ortsverband Schneeren

Erdgasförderung in Schneeren

Infos zu der aktuellen Berichterstattung hinsichtlich PAK Eintrag

Am 20. April hatte der NDR erstmals im Radio über die Ergebnisse von Messungen an der Erdgasförderstation Schneeren West Z-1 berichtet.
Am 25.04. erschien dann auch ein Beitrag in der Neuen Presse darüber.
Bei Sedimentproben wurden hier bereits in 2014 erhöhte Werte an PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) gemessen.

Zitat aus dem Gutachten: „Drei der acht Sedimentproben zeigen PAK-Konzentrationen zwischen 10,5 und 22 mg/kg und sind im Vergleich zu vorliegenden Sedimentuntersuchungen, die beim NLWKN vorliegen, als auffällig zu bezeichnen. Diese Proben wurden im Abstrombereich der Einleitstelle des Förderplatzes sowie in unmittelbarer Nähe des Platzes entnommen (s. Karte 3 im Anhang) und deuten auf den Förderplatz als Quelle hin. Unterstützt wird diese Aussage durch die Werte der Proben aus dem Anstrombereich der Einleitstelle. Diese weisen deutlich geringere Konzentrationen auf.“

Ortsbürgermeister Stefan Porscha hat diesbezüglich Kontakt mit dem LBEG, Referat für Landwirtschaft und Bodenschutz Herrn Dr. Jürgen Schneider aufgenommen und auch mit dem Leiter der Liegenschaft in Schneeren, Herrn Bock.
Die erstellten Gutachten zu den Erdgasförderplätzen in Schneeren West Z-1 und Ost Z-1 sowie Husum sind als pdf-Datei in der Anlage hier abrufbar.

Auf der Homepage des LBEG können zu dem Thema an sich darüber hinaus unter dem Link lbeg.info/faq/untersuchungen-erdgasfoerderplaetzeweitere Infos erhalten werden.

Zu den Gutachten und Kartenwerk gelangt man unter nibis.lbeg.de/cardomap3/

Dennoch ergaben sich weitere Fragen, die vom LBEG beantwortet wurden:

Aus den Anlagen zum Gutachten geht hervor, dass die gemessenen Werte, z.B. für Schwermetalle im Boden, die Bestimmungsgrenzen doch teilweise deutlich überschreiten. Sind diese Bestimmungsgrenzen gleichzusetzen mit Grenzwerten, die nicht überschritten werden dürfen? Aus den Tabellen der Laborergebnisse könnte man solches herauslesen.

Bestimmungsgrenzen mit Grenzwerten zu vergleichen, würde fachlich in die Irre führen. Eine Bestimmungsgrenze kennzeichnet die Konzentration bis zu der gesicherte quantitative Aussagen getroffen werden können (niedrigster Wert der unter Berücksichtigung des Stands der Technik zu erreichen ist). Grenzwerte sind hingegen gesetzlich verankerte Werte. Im Bodenschutzrecht sind drei Werteniveaus geregelt Vorsorgewerte, Prüfwerte und Maßnahmenwerte. Zur Bedeutung der Werteniveaus vgl. www.lbeg.niedersachsen.de/startseite/boden_grundwasser/analytik/schadstoffmessungen/quecksilberbelastung_an_erdgasfoerderstellen/untersuchungsergebnisse-zur-quecksilberbelastung-an-erdgasfoerderstellen-126155.html

In den Laborbefunden "Wasser" wird von der Probenart "Grundwasser" gesprochen. Handelt es sich hier nicht eher um "Oberflächenwasser", da aus dem Grabensystem entnommen?

Sie haben völlig recht. Bei den Proben handelt es sich um Wasserproben aus Gräben – folglich um Oberflächenwasser. Die Kennzeichnung in dem Laborbefund ist einem Fehler unseres Labordienstleisters geschuldet.

Werden die weitergehenden Messungen und Untersuchungen in Bezug auf das Aufkommen der PAK, deren Ursache und Quellen derzeit nicht bestimmbar sind, durch das LBEG in Auftrag gegeben? Wenn ja wann und in welchem Zeitraum kann mit einem Ergebnis gerechnet werden?

Auf Veranlassung des LBEG hat der Betreiber die detaillierten Untersuchungen rund um den Erdgasförderplatz zu beauftragen. Wir erwarten, dass der Betreiber uns sein Konzept für die noch ausstehenden Untersuchungen in diesem Monat zur fachlichen Abstimmung vorlegt.

Wird GdF Suez/ENGIE bereits jetzt schon Maßnahmen einleiten müssen, um das verstärkte Aufkommen der PAK einzudämmen? Hätte nicht sofort damals eine Detailmessung erfolgen müssen, um die Ursache für den Eintrag der PAK zu ergründen, so wie es jetzt angedacht ist?

Der Betreiber hat bereits in 2014 erste Maßnahmen eingeleitet (u.a. Prüfung betriebsinterner Abläufe, Wasserproben, Schlammproben), mit dem Ziel die Ursache der erhöhten Stoffkonzentrationen zu ergründen und weitere Stoffeinträge abzustellen. Dies erklärt hoffentlich auch Ihre Frage hinsichtlich des Zeitraumes. Die aktuellen detaillierten Untersuchungen zielen auf mögliche Auswirkungen auf das aquatische Ökosystem.

Warum werden die Gutachten erst jetzt veröffentlicht?

Die Erkenntnisse aus 2014 wurden bereits im Sommer 2014 mittels Pressemitteilung kommuniziert www.lbeg.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/titel-127077.html Der Internetauftritt zu den Erdgasförderplätzen ist im Zuge des landesweiten Untersuchungsprogrammes erstellt worden und wird nach dem offiziellen Projektende (31.03.2017) jetzt auch für die Ergebnisse genutzt, die wir vor dem landesweiten Projekt erhoben haben.

Eine Information der Liegenschaft in Schneeren wurde zugesagt, steht jedoch noch aus und wird an gleicher Stelle auf unserer Homepage und Facebook kommuniziert.

Im Rahmen einer Bürgerinformation des Ortsrates per Handzettel an alle Haushalte im Juni wird dieses Thema ebenfalls aufgenommen werden.